Steuertipp Keine Steuervorteile bei mehreren Arbeitszimmern
Haben Sie als selbständiger Handwerker keine Büroräume, dafür aber zwei Arbeitszimmer an Ihren zwei Wohnsitzen, stellt sich die Frage, in welcher Höhe Sie die Aufwendungen für diese Arbeitszimmer als Betriebsausgaben von Ihrem Gewinn abziehen dürfen. Die Antwort auf diese Frage kommt vom Bundesfinanzhof.
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