Steuertipp Abbruchkosten: Was gilt steuerlich?
Erwirbt ein Steuerzahler ein Gebäude ohne Abbruchabsicht, lässt es danach dennoch abreißen und errichtet ein neues Gebäude, stellt sich die Frage, ob die Abbruchkosten in voller Höhe als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden dürfen. Oder handelt es sich bei den Abbruchkosten um Anschaffungsnebenkosten des neuen Gebäudes und es ist nur ein Werbungskostenabzug möglich?
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