Elektronische Lohnsteuerkarte Welche Freibeträge neu beantragt werden müssen
Mit der Umstellung von der herkömmlichen Lohnsteuerkarte auf die "elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" verlieren einige bisher eingetragenen Freibeträge ihre Gültigkeit. Sie müssen neu beantragt werden. Das sollten Steuerzahler schon in den letzten Monaten des Jahres erledigen, damit die Freibeträge gleich ab Januar berücksichtigt werden.
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