Umsatzsteuervoranmeldung Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen
Unternehmer, denen es zeitlich zu knapp ist, pünktlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen, können einen Antrag auf Dauerfristverlängerung nach §§ 46-48 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung stellen.
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