Steuer aktuell Kein Betriebsausgabenabzug für Studienkosten angestellter Kinder

Beschäftigt der Betriebsinhaber eines Handwerksbetriebs sein eigenes Kind als Mitarbeiter, stellt es für die Zeit eines Studiums frei und übernimmt die Studienkosten, kann er diese Studienkosten nicht als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehen. Das gilt selbst dann, wenn sich das Kind dazu verpflichtet, nach Abschluss des Studiums mehrere Jahre im Betrieb mitzuarbeiten. › mehr
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Textil- und Industriemuseum Augsburg tim geht mit Rückenwind ins Jahr 2016

Mit drei neuen Ausstellungen will das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) an die Besuchererfolge des vergangenen Jahres anknüpfen: mit textilen Erinnerungen, dem Zukunftsstoff Carbon und einer Ausstellung von Frauen über Frauen. › mehr