Elektronische Aufzeichnungssysteme Mitteilungspflicht: Kassen noch bis Ende des Monats melden
Handwerksbetriebe, die elektronische Registrierkassen einsetzen, müssen diese seit 1. Januar 2025 anmelden. Für diese neue Mitteilungspflicht gilt eine Übergangsfrist, die nun am 31. Juli 2025 endet. Hier alle Informationen zum Ende der Übergangsfrist und zur neuen Mitteilungspflicht.
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