Steuertipp Umsatzsteuer: EuGH erlaubt rückwirkende Rechnungsberichtigung
Der Europäische Gerichtshof fällte ein Sensationsurteil zu Gunsten von Unternehmern, denen das Finanzamt wegen fehlerhafter Eingangsrechnungen den Vorsteuerabzug kürzen möchte. Wer sich sputet und die berichtigten Rechnungen frühzeitig vorlegt, profitiert von der rückwirkenden Rechnungsberichtigung. Das bedeutet: Das Finanzamt darf keine Vorsteuerkürzung durchführen und vor allem keine Nachzahlungszinsen festsetzten.
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