Steuertipp Vorsteuerabzug: Rechnung selbst berichtigen?
Bei Umsatzsteuer- und Betriebsprüfungen gilt ein strenger Blick des Prüfers meist den Eingangsrechnungen. Denn sind diese formell fehlerhaft, weil bestimmte Rechnungsangaben fehlen, kippt der Vorsteuerabzug. So mancher Handwerker berichtigt formell fehlerhafte Rechnungen einfach selbst. Doch Schützt das tatsächlich vor dem Verlust des Vorsteuerabzugs?
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