Steuertipp Vorsteuerabzug: Rechnung selbst berichtigen?

Bei Umsatzsteuer- und Betriebsprüfungen gilt ein strenger Blick des Prüfers meist den Eingangsrechnungen. Denn sind diese formell fehlerhaft, weil bestimmte Rechnungsangaben fehlen, kippt der Vorsteuerabzug. So mancher Handwerker berichtigt formell fehlerhafte Rechnungen einfach selbst. Doch Schützt das tatsächlich vor dem Verlust des Vorsteuerabzugs? › mehr

Zulassungsvoraussetzung im Handwerk Baugewerbe fordert Meisterbrief für Fliesenleger

Der Meisterbrief für Fliesenleger soll wieder eingeführt werden. Dies fordern der Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband Deutsches Baugewerbe und die IG Bau. Die Entwicklung seit 2004 habe zu einem erheblichen Qualitätsverlust in der Branche geführt, heißt es in einem aktuellen Schreiben. › mehr
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Steuertipp Gewinnspielbetrug: Finanzbehörde Hamburg warnt

Bekommen Sie einen Anruf, in dem Ihnen ein Gewinn von 43.000 Euro aus dem Gewinnspiel eines Verlags versprochen wird, legen Sie am besten sofort auf oder bitten Sie um eine schriftliche Gewinnmitteilung. Niemals aber sollten Sie Zahlungen zum Erhalt diese vermeintlichen Gewinns leisten. Hier sind wieder mal Betrüger am Werk. › mehr

Folien und Schilder als High-Tech-Produkt Tasterlebnisse vom Siebdrucker

Die Siebdruckerei Riebl aus dem bayerischen Landshut fertigt Folien für Geräte und Maschinen – als Lieferant großer Industrieunternehmen. › mehr

Städte verdichten mit "urbanen Gebieten" Bedrängt vom Wohnungsbau

Der Bundestag hat eine Reform der Baunutzungsverordnung beschlossen. Mit "urbanen Gebieten" sollen Städte verdichtet werden. Das Handwerk fürchtet um seine Standorte. › mehr

Ein Beispiel aus dem Gebäudereinigerhandwerk Grundstückssuche: Für Handwerker immer schwieriger

Die Suche nach Gewerbegrundstücken gestaltet sich für Handwerker zunehmend schwierig, vor allem in Ballungsgebieten spitzt sich die Lage zu. Viele Betriebe würden zwar gerne in ein neues Grundstück investieren. Doch etwas Passendes zu finden, ist gar nicht so leicht. Das zeigt ein Beispiell aus Vaihingen an der Enz. › mehr

Steuertipp Steuerlicher Investitionsabzugsbetrag: Neue Regeln zur Datenübermittlung

Ziehen Sie bei der Ermittlung Ihres Gewinns 2016 einen Investitionsabzugsbetrag für geplante Investitionen ab, müssen Sie dem Finanzamt erstmals nicht mehr mitteilen, welchen Gegenstand Sie beabsichtigen zu kaufen. Sie müssen dem Finanzamt für das Steuerjahr 2016 jedoch erstmals Infos zum Investitionsabzugsbetrag per Datenübertragung mitteilen. Wie das funktioniert, hat das Bundesfinanzministerium nun klargestellt. › mehr