Betriebsausgabenabzug Kundenevent: Kosten für Essen und Getränke richtig verbuchen
Richtet Ihr Betrieb eine Veranstaltung mit Catering oder alkoholischen Getränken für Kunden und Geschäftspartner aus, sollten Sie das Steuerrisiko kennen. Werden die Kosten für Essen und Getränke nämlich auf den Konten "Werbung" oder "Repräsentation" verbucht, gibt es Probleme bei der nächsten Betriebsprüfung. Wie es richtig geht.
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