Steuersparurteil Verkauf vermieteter Immobilien: Wann werden Steuern fällig?
Verkauft ein Steuerzahler eine privat vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, besteuert das Finanzamt diesen Gewinn also sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft. Nur wenn die Immobilie dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird oder wenn eine Immobilie in den beiden vorangegangenen Jahren und im Jahr des Verkaufs zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, geht das Finanzamt leer aus. Doch zu der zweiten Ausnahmeregelung gab es bislang viele Fragen.
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