Steuertipp Grundsteuer: Wer zahlt den Gutachter vor Gericht?
Wer gegen einen zu hohen Grundsteuerwertbescheid klagt und ein Privatgutachten einholt, kann schnell vierstellige Kosten haben – in einem aktuellen Fall waren es 1.500 Euro. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat dazu überraschend zugunsten des Immobilieneigentümers entschieden. Ob alle Behörden diesem Urteil folgen, ist allerdings offen.
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