Urteil des BGH zum Kauf von Gebrauchtwagen Lange Standzeit per se kein Rückgabegrund
Eine ungewöhnlich lange Standzeit vor der Erstzulassung kann bei einem Gebrauchtwagen einen Rückgabegrund darstellen – muss aber nicht. In einem aktuellen Fall stellte der Bundesgerichtshof keinen Mangel nach einem Jahr Standzeit fest.
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