Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale beruht auf vier Musterfällen. Zwei der Ausgangsverfahren gelangten vom Bundesfinanzhof (BFH) nach Karlsruhe, die beiden anderen von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlandes. Die vorlegenden Gerichte hielten jeweils die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Seit Januar 2007 können die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Lediglich Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer können «wie Werbungskosten» mit 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden.
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