Steuertipp Übernachtungskosten steuerfrei erstatten: So geht´s
Befindet sich Ihr Angestellter auf einer Dienstreise und muss auswärts übernachten, können Sie als Arbeitgeber seine Übernachtungskosten pauschal und damit steuerfrei erstatten. Das bedeutet: Selbst wenn der Arbeitnehmer bei Verwandten geschlafen hat und ihm gar keine Übernachtungskosten entstanden sind, können Sie die Übernachtungskosten pauschal und steuerfrei erstatten.
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