Mit Friseurhandwerk geworben Landgericht untersagt Werbung eines Maskenbildners
Ein Maskenbildner warb in seinem Ladengeschäft und im Internet mit Preislisten, wie sie für einen Friseursalon typisch sind: zum Beispiel “Waschen, Schneiden, Föhnen“, “Komplettfärbung“ und “Dauerwelle“. Das rief die Handwerkskammer Karlsruhe auf den Plan. Nach intensivem Austausch mit dem Zentralverband erwirkte sie eine gerichtliche Klarstellung mit Signalwirkung für das Friseurhandwerk.
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