Steuermaßnahmen in der Corona-Krise Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Vorsicht bei Gutscheinen
Metzgereien und Bäckereien bieten ihre hergestellten Fleischprodukte und Backwaren häufig auch in einer Gaststätte, in einem Café oder in einem Imbisswagen an. Kann der Kunde die Mahlzeiten vor Ort an Tischen verzehren, werden 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Im Rahmen einer Hilfsmaßnahme wegen der Corona-Krise wird sich das ab 1. Juli 2020 jedoch ändern. Diese geplante Änderung betrifft möglicherweise auch den Verkauf von Gutscheinen.
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