Seit Januar 2007 entfällt die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Zur "Vermeidung von Härten für Fernpendler" wird die Steuerpauschale in Höhe von 30 Cent aber ab dem 21. Kilometer des Anfahrtswegs "wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben" berücksichtigt, obwohl es diese für Pendler eigentlich nicht mehr gibt.
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