Steuertipp Zinsloses Darlehen an Bekannte: Wann Schenkungsteuer anfällt
Die Gewährung eines zinslosen Darlehens an Kinder, Verwandte oder Bekannte löst einen Schenkungsteuertatbestand aus. Schließlich werden "Zinsen" geschenkt. Ab dieser Summe wird Schenkungsteuer fällig.
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