Steuertipp Nach Betriebsprüfung die Gewinnermittlungsart ändern – geht das?
Ermittelt ein selbständiger Handwerker seinen Gewinn freiwillig per Bilanzierung und findet für Steuerjahre mit bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden eine Betriebsprüfung statt, stellt sich die Frage, ob der Handwerker zur Reduzierung der Steuernachzahlungen zur Einnahmen-Überschussrechnung wechseln kann.
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