Ab dem 1. Juli müssen Vermieter, Verkäufer oder Verpächter von Wohngebäuden, die bis 1965 errichtet wurden, einen Energieausweis vorlegen können. Später fertig gestellte Häuser benötigen den Pass erst ab 1. Januar kommenden Jahres. Bei Nichtwohngebäuden wird der Ausweis ab 1. Juli 2009 verlangt. Bei Baudenkmälern müssen keine Ausweise erstellt werden. Wenn ein Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt er keinen Energieausweis.
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