Ab dem 1. Juli müssen Vermieter, Verkäufer oder Verpächter von Wohngebäuden, die bis 1965 errichtet wurden, einen Energieausweis vorlegen können. Später fertig gestellte Häuser benötigen den Pass erst ab 1. Januar kommenden Jahres. Bei Nichtwohngebäuden wird der Ausweis ab 1. Juli 2009 verlangt. Bei Baudenkmälern müssen keine Ausweise erstellt werden. Wenn ein Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt er keinen Energieausweis.
Energieausweis für ältere Wohngebäude wird ab 1. Juli Pflicht
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt den sogenannten Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes biete.
Beim sogenannten Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird die Energiemenge berechnet, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei einer durchschnittlichen Nutzung anfällt.
Der sogenannte Verbrauchsausweis dagegen entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den zurückliegenden drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. Liegen Mieteinkünfte vor, können die Kosten der Ausweisausstellung als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, betont die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund.
Weitere Informationen zum Energieausweis sind im Internet unter dena-energieausweis.de erhältlich.