Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ZDH warnt vor Fallstricken
Seit dem 18. August 2006 hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland Gültigkeit. Die darin enthaltenen Änderungen im Arbeits- und Zivilrecht haben erheblichen Einfluss auf die betriebliche Praxis. Der ZDH warnt und hilft den Betrieben bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen.
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