Der Bundesgerichtshof ist in zwei Fällen der Frage nachgegangen, welche Ansprüche ein Auftraggeber bei mangelhafter Werkleistung hat, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer so genannten Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat (BGH v. 24.04.2008, Az.: VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07).
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Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann – wenn keine besonderen Umstände vorliegen – erwarten, dass das Fahrzeug keine Unfallschäden erlitten hat, die mehr als nur "Bagatellschäden" sind. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH v. 12.03.2008, Az.: VIII ZR 253/05).
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Wichtiges Urteil für Handwerker: Haben sie mangelhaftes Material bei einem Lieferanten gekauft und bei einem Kunden verarbeitet, bekommen sie vom Lieferanten nur das mangelhafte Material ersetzt; auf den Kosten für die Auswechslung bleiben sie sitzen, wenn nicht der Lieferant den Mangel schuldhaft herbeigeführt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (BGH v. 15.07.2008, Az.: VIII ZR 211/07).
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Treibstoffkosten für einen vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen, die der Arbeitnehmer selbst übernimmt, können nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Nutzungsvorteil für dieses Fahrzeug nach der so genannten Fahrtenbuchmethode ermittelt wird (Bundesfinanzhof (BFH) v. 18.10.2007, Az.: VI R 57/06).
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Der Bundestag hat im Juni das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)) verabschiedet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die neuen Regelungen, die Handwerksbetriebe unterstützen sollen, berechtigte Forderungen geltend zu machen.
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Bäcker Josef Wagner aus Münsing am Starnberger See war sieben Wochen lang Stipendiat der Villa Massimo in Rom. Und er merkte: Brot ist nicht gleich Brot und Teig nicht gleich Teig.
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