Arbeitsrechtliche Fragen zum neuen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) Häusliche Pflege von Angehörigen jetzt erleichtert

Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben "Beschäftigte", die die Pflege naher Angehöriger selbst übernehmen oder organisieren unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kurzzeitige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstage (unabhängig von der Beschäftigtenzahl im Betrieb) sowie Anspruch auf eine Pflegezeit bis zur Dauer von sechs Monaten (nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten). Als "Beschäftigte" gelten insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. › mehr
- Anzeige -

Ergebnisse

Ergebnisse Gesamtbewertung Lieferwagen 1. Volkswagen Caddy1,88 2. Opel Combo1,99 3. Ford Transit Connect2,05 4. Nissan Kubistar2,15 5. Citroën Berlingo2,22 6. Fiat Doblò Cargo2,28 7. Peugeot Partner2,40 Kompaktlieferwagen 1. Skoda Praktik1,93 2. Peugeot Bipper1,94 3. Citroën Nemo2,13 4. Fiat Fiorino 2,42 5. Ford Fiesta Van2,48 Standbewertung Lieferwagen 1. Volkswagen Caddy1,85 2. Citroën Berlingo2,04 3. Peugeot Partner2,07 [...] › mehr