Sachliche Gründe für unterschiedliche Behandlung Gleichbehandlung bei der Lohnerhöhung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Arbeitsvergütung eingreift, wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelung gewährt, insbesondere wenn er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt.
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