Um eine missbräuchliche Beantragung der Abwrackprämie zu verhindern, reicht es künftig nicht aus, beim BAFA nur die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen.
Voraussetzungen zum Erhalt der Umweltprämie geändert
Nachdem der Deutsche Bundestag am 13. Februar 2009 das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossen hat, hat sich am 20. Februar 2009 auch der Deutsche Bundesrat damit befasst. Mit seiner Zustimmung stehen jetzt auch die für die Umweltprämie vorgesehenen Finanzmittel von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Somit kann dann die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen - die Basis für die konkrete Förderung - im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Ab dem Tag nach der Veröffentlichung (wahrscheinlich ab dem 2. März 2009) können die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits eingegangenen Anträge bearbeitet und beschieden werden.
Damit das Antragsverfahren in der vom Bundestag beschlossenen Form durchgeführt werden kann, ist sowohl eine Anpassung der Fahrzeugzulassungsverordnung als auch der Altfahrzeugverordnung notwendig. Die dafür erforderlichen Schritte werden von den zuständigen Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Hochdruck vorangetrieben.
Für die Übergangsphase, bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Richtlinie am 2. März 2009 mit der vom Bundestag beschlossenen Anpassung, wird vom BAFA aus Vertrauensschutzgründen wie bisher die Kopie des Fahrzeugbriefs akzeptiert.
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dhz