Steuertipp Infoschreiben zur Gewerbesteueranrechnung
Einzelunternehmer und Mitunternehmer an Personengesellschaften genießen steuerlich ein Privileg. Für ihre Gewinne wird zwar Gewerbesteuer fällig, das Finanzamt zieht jedoch das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags von der Steuerschuld des Einzelunternehmers oder der Mitunternehmers an einer Personengesellschaft ab.
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