Erfolg für Autolackiererin mit Hauterkrankung Nach Aus für Unterlassungszwang: Berufskrankheit anerkannt
Wer an einer berufsbedingten Hauterkrankung leidet, muss seit 2021 die entsprechende Arbeit nicht mehr aufgeben, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Das kann auch für Verdachtsfälle gelten, die vor diesem Datum gemeldet wurden, zeigt ein Urteil.
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