Elektronisches Handels- und Unternehmensregister Erste positive Zwischenbilanz
Seit 1. Januar 2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt. Zudem müssen Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH, GmbH & Co. KG und Aktiengesellschaften, unter anderem ihre Jahresabschlüsse online übermitteln und veröffentlichen.
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