Steuertipp Steuerspar-Potenzial: Erste Tätigkeitsstätte am Betriebssitz?
Wird die Niederlassung eines Bauunternehmens im Arbeitsvertrag eines Bauleiters als "Einstellungsort" bezeichnet, darf das Finanzamt nicht pauschal annehmen, dass dies seine "erste Tätigkeitsstätte" ist. Arbeitnehmer können unter Umständen höhere Werbungskosten geltend machen.
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