Sachzuwendungen Aufteilung bei gemischt veranlasster Betriebsveranstaltung
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Veranstaltung, die sowohl Elemente einer Betriebsveranstaltung als auch einer sonstigen betrieblichen Veranstaltung enthält, sind grundsätzlich aufzuteilen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH v. 30.04.2009, Az.: VI R 55/07) hervor.
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