Keine 1-Prozent-Regelung für ungeeignetes Fahrzeug
Die unentgeltliche beziehungsweise verbilligte Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt regelmäßig zu Arbeitslohn. Die Privatnutzung des Dienstwagens ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen (so genannte 1-Prozent-Regelung). Im vorliegenden Fall war dem [...]
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