Das neue Bodensee Magazin 2010 bietet auf über 250 Seiten aktuelle Tipps und Informationen aus erster Hand zu allem, was man in der Vier-Länder-Region unternehmen kann.
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Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine bezahlte Zusatzaufgabe per Dienstanweisung zugewiesen haben, können diese auch nach Jahren wieder zurücknehmen. Eine Änderungskündigung ist nicht erforderlich. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 22.04.2009, Az.: 5 AZR 133/08) hervor.
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Im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse in München wurde der Bayerische Staatspreis für besondere gestalterische Leistungen vergeben. Hier die elf Ausgezeichneten:
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Im vorliegenden Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit des Entzugs einer Zusatzaufgabe, die der Kläger 18 Jahre lang ausgeführt hatte. Der Kläger machte geltend, der einseitige Entzug der Zusatzaufgabe sei rechtsunwirksam. Es habe sich nicht um Überstunden, sondern um eine dauerhafte Verlängerung der Wochenarbeitszeit gehandelt.
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Leistungen aus einer Praxisausfallversicherung, die zum Ausgleich eines außerbetrieblichen Risikos gezahlt werden, führen zu keinen Betriebseinnahmen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (BFH v. 18.08.2009, Az.: X R 21/07).
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