Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit ist bei einer Krankentagegeldversicherung der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung. Daher kann eine Privatversicherung den Versicherten nicht darauf verweisen, die Arbeitsabläufe seines Betriebes – notfalls mit dem dazu erforderlichen, gegebenenfalls erheblichen Kapitaleinsatz - umzuorganisieren, um die Voraussetzungen zu schaffen, seinen Beruf wieder ausüben zu können.
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