Krankentagegeld Berufliche Tätigkeit muss nicht neu organisiert werden

Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit ist bei einer Krankentagegeldversicherung der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung. Daher kann eine Privatversicherung den Versicherten nicht darauf verweisen, die Arbeitsabläufe seines Betriebes – notfalls mit dem dazu erforderlichen, gegebenenfalls erheblichen Kapitaleinsatz - umzuorganisieren, um die Voraussetzungen zu schaffen, seinen Beruf wieder ausüben zu können. › mehr
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Der 23. Bundesligaspieltag im Check von deutsche-handwerks-zeitung.de Schuld sind die Journalisten

Bochumer Anti-Ästheten, Prinz Peng mit Ladehemmung und ein Feuerwehrmann ohne Wasser. Die Bundesligakolumne von Stefan Galler › mehr

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes Das Kündigungsschutzgesetz gilt für seit 2004 eingestellte Arbeitnehmer, wenn der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Für vor dem 1. Januar 2004 eingestellte Arbeitnehmer gilt nach wie vor der frühere Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern. Bei einem späteren Absinken der Zahl der am 31. Dezember 2003 beschäftigten Arbeitnehmer auf fünf [...] › mehr

Praxistipp

Praxistipp Ganz unabhängig vom jeweiligen Credo des Herstellers und Integrationsspezialisten sind eigene wichtige Fragestellungen vor der Übernahme von Softwareangeboten „aus der Internetwolke“ zu klären: - Arbeitet der Anbieter von Cloud Computing nachweisbar verlässlich und transparent? - Setzt der Anbieter auf sich entwickelnde Standards oder geht er völlig neue Wege, die in einer Sackgasse enden könnten? [...] › mehr