Hinterzogene Lohnsteuer Der Arbeitgeber haftet für seine Angestellten

Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, die aufgrund fehlender Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung nicht an das Finanzamt abgeführt wird. Auch wenn die Fehler durch einen Angestellten entstanden sind, der die Steuerangaben absichtlich manipuliert hat, werden Nachforderungen fällig, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH). › mehr
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Nutzen Sie soziale Netzwerke?

Nutzen Sie soziale Netzwerke? Facebook, Twitter, Xing und Co: Die Fangemeinde sozialer Netzwerke im Internet wächst stetig. Inzwischen wird ihnen große Bedeutung zugeschrieben. Sind soziale Netzwerke auch für Handwerksunternehmer wichtig? Wir wollten wissen, ob Sie auf diesen Plattformen aktiv sind. › mehr