GmbH Eine Klage hat nur dann Erfolg, wenn die Gesellschaft prozessfähig ist
Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage unzulässig. Da dann die notwendige gesetzliche Vertretung nicht mehr besteht, ist die GmbH laut dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht mehr prozessfähig.
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