Steuertipp Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlage
Seit dem 1. Januar 2022 gilt für kleine Photovoltaikanlagen bei der Einkommensteuer die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG. Doch was gilt steuerlich, wenn ein Steuerzahler im Steuerjahr 2021 oder bereits in den Jahren 2019 oder 2020 einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten für eine private Photovoltaikanlage als vorweggenommene Besteuerungsausgaben steuerlich abgesetzt hat?
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