Telefonwerbung Double-opt-in-Verfahren bietet keine lückenlose Sicherheit
Das Double-opt-in-Verfahren reicht als Einwilligung eines Verbrauchers in manchen Fällen nicht aus, um die Einwilligung eines Verbrauchers nachzuweisen, dass er Werbeanrufe erhalten will. Beim elektronischen Double-opt-in-Verfahren wird dem Verbraucher nach dem ersten Kontakt eine E-Mail zugesandt. Darin enthalten ist ein Bestätigungslink, den der Verbraucher aktiv anklicken muss.
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