Wurde ein Unternehmer im Jahr 2010 in einem EU-/EWR-Land anlässlich einer Geschäftsreise mit ausländischer Umsatzsteuer belastet, kann er sich diese wieder zurückholen. Doch hier ist Eile geboten. Denn der Antrag muss bis 30. September 2011 gestellt werden.
Vorsteuervergütungsverfahren: Nur noch fünf Tage Zeit!
Der Antrag auf Vorsteuer-Vergütung kann nur auf elektronischem Weg gestellt werden und muss bis spätestens 30. September 2011 – also in fünf Tagen – beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.
Wer bereits über das ElterOnline-Portal ein Zugangszertifikat hat, kann dieses auch für die Antragstellung unter www.bzst.de verwenden. Wer kein Zertifikat hat, muss sich schnellstens noch registrieren lassen.
Tipp: Das Bundeszentralamt für Steuern bietet sehr praxistaugliche Hilfen, die Unternehmern die Möglichkeit bieten, auch innerhalb kürzester Zeit einen Antrag stellen zu können.
Hier die Links zu den interessantesten Praxistipps:
dhz