Steuertipp Hausbau: Erhöhen nachträgliche Sonderwünsche die Grunderwerbsteuer?
Wer beim Kauf einer schlüsselfertigen Immobilie nachträglich Änderungswünsche anmeldet, muss dafür zusätzlich Grunderwerbsteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof in zwei aktuellen Urteilen entschieden.
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