Steuertipp Gewerbesteuer: Urteil birgt finanzielles Risiko für Gründer
Gründer von Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben aufgepasst: Kosten, die bereits vor der eigentlichen Geschäftseröffnung anfallen, erkennt das Finanzamt unter Umständen nicht für die Gewerbesteuer an. Dies betrifft vor allem Ausgaben in der Vorbereitungsphase.
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