CSRD-Richtlinie Kampf gegen den Wust an Fragebögen

Das Handwerk diskutiert in Berlin über Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und praxistaugliche Antworten.

Mann füllt Formulare aus
Die CSRD-Richtlinie schreibt großen Unternehmen und kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Dabei müssen sie auch Angaben zu ihren Lieferanten vorlegen. - © jozsitoeroe - stock.adobe.com

Immer mehr Handwerksbetriebe müssen für große Kunden wie Automobilkonzerne, Banken und Versicherungen Angaben zu ihrer Nachhaltigkeit machen. "Wir reden über die ganze Bandbreite handwerklicher Wertschöpfung", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, zum Auftakt einer Fachtagung seines Verbands. Wenn schon Angaben gemacht werden müssten, sollten diese auch leistbar sein, forderte er. Um über solche Fragen zu diskutieren, hatte der Verband Experten nach Berlin eingeladen.

ZDH für mehr Praxistauglichkeit

Das Ziel des Handwerksverbandes ist klar: "Gemeinsam arbeiten wir daran, die kleinen und mittleren Unternehmen vor einem Wust von unterschiedlichen Fragebögen und Eingabemasken zu schützen", sagte Schwannecke. Der ZDH setze sich für einen praktikablen freiwilligen Berichtsstandard (VSME) für kleine und mittlere Unternehmen auf EU-Ebene ein. Ein Entwurf des VSME liegt in Brüssel schon vor. Bis Ende Januar will der ZDH noch eine abgestimmte Stellungnahme an die EU-Kommission senden, in der nochmals auf notwendige Änderungen hingewiesen werden soll.

Große Unternehmen stellen immer mehr Fragen

Dass es einer solchen Diskussion überhaupt bedarf, hängt mit der sogenannten CSRD-Richtlinie zusammen. Sie schreibt großen Unternehmen und kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Darin müssen sie etwa Informationen zu Energieverbrauch, CO₂-Fußabdruck und anderen Aspekten machen. Dabei müssen sie auch Angaben zu ihren Lieferanten vorlegen.

Handwerk droht Aufträge zu verlieren

Was das für die Praxis heißt, berichtete Beate Bliedtner, technische Beraterin, LIV Maler- und Lackiererhandwerk Berlin: Man habe mit einer Flut an unterschiedlichen Formularen zu tun, die nicht zu handeln sei. Deshalb brauche Handwerk einen Standard, den alle Akteure akzeptierten. Gemeint sind dabei nicht nur Großunternehmen, sondern auch Banken und Versicherungen sowie öffentliche Auftraggeber. Denn selbst wenn die Angaben für kleine und mittlere Unternehmen freiwillig sind, können Betriebe, die der Aufforderung nicht nachkommen, möglicherweise Aufträge verlieren.

Entwurf eines Standards mit Basis- und Zusatzmodul

Der jetzt vorliegende Entwurf eines VSME-Standards sieht zwei Module vor, ein Basis- und ein Zusatzmodul (Comprehensive-Modul). Das Basismodul ist von Kleinstunternehmen bis zu zehn Mitarbeitern, das Zusatzmodul von größeren Handwerksunternehmen zusätzlich ausfüllen. Dabei sollen in der Basisvariante etwa Fragen zu Energieverbrauch, Ressourcennutzung oder zur Belegschaft beantwortet werden. Im Zusatzmodul ergänzende Angaben abgefragt, die etwa Banken zu klimabedingten Gefahren benötigen.

Nach Ansicht von Steffi Schönherr, Abteilungsleiterin Umwelt und Technologie bei der Handwerkskammer Chemnitz, sollten diese Basisanforderungen auch für Kleinunternehmen bis 49 Mitarbeitern ausreichend sein.

Auf die Frage, wie der Energieverbrauch etwa im Elektro- oder Gebäudereinigerhandwerk gemessen werden sollte, meinte Kati Beiersdorf, Technical Director CRSC und Mitglied bei EFRAG, ihrer Einschätzung nach müssten nur die in Rechnung gestellten Verbräuche beachtet werden.

EU-Kommission: VSME-Standard kommt später

Mit Blick auf das weitere Procedere bis zur endgültigen Verabschiedung eines freiwilligen Berichtsstandards verwies Sven Dietrich, Policy Coordinator bei der EU-Kommission, darauf, der ursprünglich für Mitte des Jahres angepeilte Zeitpunkt sei kaum zu halten. Hintergrund für die Verzögerung sei eine Aussage von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor Weihnachten.

Europäische Bankenaufsicht soll einbezogen werden

Sie kündigte an, die CSRD-Richtlinie und damit die Vorschriften für Großunternehmen noch einmal überprüfen zu wollen. "Deshalb ist aus jetziger Sicht wahrscheinlich, dass Mitte des Jahres nicht zu halten ist, sondern wir uns weit in die zweite Jahreshälfte hineinbewegen", sagte Dietrich. Auf dem weiteren Weg soll auch die europäische Bankenaufsicht einbezogen werden, damit ein künftiger VSME-Standard auch möglichst die Anforderungen der Banken erfüllt.

Bis dahin raten die Experten den Unternehmen, sich übergangsweise mit den bestehenden Hilfsmitteln (E-Tool) Daten zu ihrer Nachhaltigkeit zu behelfen. Parallel arbeitet der Handwerksverband an einer kostenlosen plattformgestützten Anwendung anhand des vorliegenden VSME-Entwurfs.

Daten zur Nachhaltigkeit auch sonst nutzbringend

Praktiker aus dem Handwerk, wie Thomas Bürkle aus Baden-Württemberg, argumentierten, man könne die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Möglichkeit sehen, den eigenen Betrieb Schritt für Schritt nachhaltiger aufzustellen und zu verbessern. Max Arnold aus Brandenburg verwies darauf, dass mit diesen stetigen Verbesserungen in puncto Nachhaltigkeit geworben werden kann.