Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammern zurückgewiesen. Dieser Beschluss (1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13) ist auch für das Handwerk wichtig, denn viele Argumente der Verfassungsrichter zur Rechtfertigung der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft sind auf die Handwerkskammern übertragbar.

So differenziert das BVerfG nach den verschiedenen Industriezweigen. "Das kann man im Grunde genommen auch auf das Handwerk mit seinen verschiedenen Gewerken übertragen", erläutert Prof. Winfried Kluth vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg. Die Pflichtmitgliedschaft sei etwas Begünstigendes, die Mitglieder könnten mitwirken und mitbestimmen. "Es ist interessant, dass das Gericht die Vorteile der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft gegenüber anderen Formen der Organisation betont."
Vertretung der Regionalinteressen heute besonders wichtig
Explizit werde auf das Trittbrettfahrer-Argument hingewiesen, das ebenfalls übertragbar sei: Freiwillige Mitglieder müssten die Vorteile für die Nicht-Mitglieder mitfinanzieren. "Dieses Argument ist erstmalig vom Gericht aufgegriffen worden", sagt der Rechtsexperte. Erst wenn die Mitglieder zu den Kosten der Organisation herangezogen würden, komme es zu einem Grundrechtseingriff. "Das Gericht hat entgegen aller Kritik seine Linie beibehalten", sagt Kluth. Es sei legitim, die Kosten auf alle umzulegen, weil der Einzelne einen Vorteil von der Mitgliedschaft habe. Einen Anspruch auf Nicht-Mitgliedschaft gebe es nicht.
Außerdem, so das Gericht, sei die Qualität der Interessenvertretung besser, wenn alle, die dem Berufsstand angehören, Mitglieder der Kammer sind. Die Antragsteller hatten argumentiert, das Kammersystem mit seiner regionalen Ausrichtung sei nicht mehr zeitgemäß. "Da hat das Gericht gesagt: nein, im Gegenteil." Gerade im Zeitalter von Europäisierung und Globalisierung sei die starke Vertretung der Regionalinteressen besonders wichtig. "Man kann das Urteil als eine sehr starke und positive Bestätigung des Modells der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in den Wirtschaftskammern lesen", fasst Kluth zusammen. dan