Kalte Progression bedeutet, dass ein Arbeitnehmer trotz Gehaltserhöhung am Monatsende kaum mehr Geld im Geldbeutel hat als vor der Gehaltserhöhung. Schuld ist der Steuertarif, den das Finanzamt zu Grund liegt. In diesem Steuertarif werden derzeit die Steigerungen bei den Lebenshaltenskosten nicht berücksichtigt. Das Bundesfinanzministerium hat ausgerechnet, dass Steuerzahler durch die Kalte Progression in der Legislaturperiode 2014 bis 2017 mit 17,5 Milliarden Mehrbelastung rechnen müssen. Arbeitgeber können hier gegensteuern, indem sie anstatt der nächsten außertariflichen klassischen Gehaltserhöhung besser Gehaltsextras gewähren. Fallen bei der klassischen Gehaltserhöhung rund 50 Prozent für Steuern und Sozialabgaben weg, sind Gehaltsextras meist steuerfrei. Denkbar sind vor allem folgende Extras:
- Gewährung eines Firmenhandys zur privaten Nutzung: Die Kosten für die privaten Telefonate sind nach § 3 Nr. 45 EStG steuer-und abgabenfrei.
- Kindergartenplatz: Nach § 3 Nr. 33 EStG kann der Arbeitgeber die Kosten für den Kindergartenplatz der Kinder des Mitarbeiters steuer- und abgabenfrei übernehmen.
- Sachbezüge: Beliebt sind auch Sachbezüge mit einem monatlichen Wert von maximal 44 Euro. Diese Zuwendungen sind steuer- und abgabenfrei (z.B. Benzingutschein, Lottoschein, etc.).