Die geplanten Neuerungen für die Wirtschaft, die mit dem Jahressteuergesetz 2013 in Kraft treten sollten, müssen neu verhandelt werden. Das Gesetz, mit dem unter anderem die Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen verkürzt und das Unternehmenssteuerrecht vereinfach werden sollte, ist im Bundesrat gescheitert. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist verärgert.
Das Jahressteuergesetz soll das Steuerrecht an europäische Vorgaben und die aktuelle Rechtsprechung anpassen. Doch die Pläne der schwarz-gelben Koalition sind am vergangenen Freitag im Bundesrat gescheitert. Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer stimmten gegen das Gesetz und die geplanten Steuervereinfachungen. Da die im Gesetz enthaltene Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, wird nun erwartet, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anruft.
Geplant war unter anderem, die steuerlichen Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre zu verkürzen, das Reisekostenrecht für Unternehmer auf kürzere Mindestabwesenheitszeiten zu verringern und den sogenannten Verlustrücktrag anzuheben, so dass künftig Verluste in Höhe von einer Million Euro vorrangig abgeschrieben werden könnten. Das Jahressteuergesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung den Bürokratieabbau vorantreiben und Unternehmen entlasten.
Bürokratieabbau wird blockiert
Der ZDH hatte die Pläne begrüßt und deren Umsetzung unterstützt, doch nun zeigt sich der Handwerksverband verärgert über den Verhandlungsstopp und die Gefahr, dass alles noch scheitern könnte. "Es ist bedauerlich, dass sich der Bundesrat gegen die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes ausgesprochen hat", sagte Handwerkspräsident Otto Kentzler zur Abstimmung am Freitag. Ein wirksamer Beitrag zum Abbau unnötiger Bürokratie gerade für das Handwerk würde so blockiert.
Auch in Bezug auf die geplanten Erleichterungen im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts zeigte sich Kentzler enttäuscht. Sowohl die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts und die Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrags von rund 500.000 Euro auf eine Million würden eine spürbare Entlastung von Bürokratie bewirken und eine Stärkung der Liquidität der Betriebe bedeuten, sagte der Präsident.
Schnelles Vermittlungsverfahren nötig
Er mahnte, dass sich Bund und Länder im nun anstehenden Vermittlungsverfahren klar zu einer an den Bedürfnissen des Mittelstands ausgerichteten Steuerpolitik bekennen sollten. "Alles andere ist mittelstandsfeindlich", sagte Kentzler. Ob ein Vermittlungsausschuss zustande kommt und wann er tagen wird, hat die Bundesregierung jedoch noch nicht angekündigt.
Im Bundesrat am Freitag hat sie des Weiteren beschlossen, dass Minijobber ab dem kommenden Jahr 50 Euro mehr und damit 450 Euro monatlich abgabenfrei verdienen dürfen. Zudem sinken ab Januar die Beitragssätze für ihre gesetzliche Rentenversicherung von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent und es werden Markttransparenzstellen für die Daten aus dem Handel mit Elektrizität, Gas, Benzin und Diesel eingerichtet, so dass Autofahrer jede Änderung der Kraftstoffpreise verfolgen können. jtw