Das Jahressteuergesetz 2013 und mit ihm zahlreiche weitere Gesetze mit Steueränderungen 2013 wurden am 23. November 2012 vom Bundesrat gestoppt. Nun tritt der Vermittlungsausschuss des Bundestags und des Bundesrats am 12. Dezember 2012 zusammen und berät über einen Kompromiss. Was das in der Praxis bedeutet.
Das bedeutet mit anderen Worten: Treten das Jahressteuergesetz 2013 und die anderen Gesetz mit Steueränderungen tatsächlich zum 1. Januar 2013 in Kraft, bleibt Ihnen kaum Zeit, sich auf die Neuregelungen ab 1. Januar 2013 einzustellen. Denkbar sind deshalb in bestimmten Bereichen großzügige Übergangsregelungen.
Vermittlungsausschuss berät über folgende Gesetzesentwürfe:
Neben dem Jahressteuergesetz 2013 stehen vor allem folgende Gesetzesentwürfe am 12. Dezember 2012 auf dem Tagesplan des Vermittlungsausschusses:
- Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung.
- Abbau der kalten Progression.
- Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen
- Melderecht
- Kartellrecht
Tipp: Das Jahressteuergesetz 2013 bringt jedoch leider nicht nur vorteilhafte Steueränderungen. Denn nach dem geplanten § 42g EStG sollen ab 2013 Lohnsteuerprüfer des Finanzamts ohne vorherige Ankündigung zu einem Überraschungsbesuch bei Arbeitgebern vor der Türe stehen. Damit kann der Lohnsteuerprüfer bei der Prüfung des Zolls zur Vermeidung von Schwarzarbeit künftig mit von der Partie sein. dhz
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