Neuer Stichtag 15. Februar Jahresmeldung und Lohnnachweis: Stichtag vorgezogen

Arbeitgeber müssen die Jahresmeldung und den Lohnnachweis für die Unfallversicherung für ihre Arbeitnehmer seit diesem Jahr früher abgeben. Neuer Stichtag ist nun der 15. Februar.

Unfallversicherung: Der Stichtag für die Jahresmeldung und den Lohnnachweis liegt in diesem Jahr erstmalig am 15. Februar. - © Foto: Les Cunliffe/Fotolia

Arbeitgeber sind verpflichtet, für jeden über den 31. Dezember des Vorjahres hinaus versicherungspflichtig Beschäftigten eine Jahresmeldung mit dem Gesamtbruttoentgelt des Vorjahres an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers zu erstatten, sofern keine anderweitige Meldung (z.B. Ab- oder Unterbrechungsmeldung) abzugeben war.

Galt bisher als Stichtag der 15. April des folgenden Jahres, so ist die Jahresmeldung in diesem Jahr erstmalig bis zum 15. Februar zu übermitteln. Hintergrund ist eine Angleichung an den Abgabetermin des Lohnnachweises an die Berufsge nossenschaften. Die Jahresmeldung ist elektronisch zu übermitteln, z. B. mit dem Programm "sv.net". Es ist im Internet unter itsg.de/svnet erhältlich.

Ebenfalls bis zum 15. Februar haben Arbeitgeber den Lohnnachweis für die Unfallversicherung abzugeben. Zur Berechnung der Umlage haben Arbeitgeber die Arbeitsentgelte der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden des Vorjahres bis dahin der Berufsge nossenschaft zu melden. no