Steuer aktuell Ist der Ausfall eines Privatdarlehens steuerlich absetzbar?

Leiht sich ein selbständiger Handwerker für betriebliche Investitionen Geld von seinem Ehegatten und der Handwerksbetrieb wird insolvent, stellt sich die Frage, ob der Ehegatte den Verlust seines Privatdarlehens steuerlich geltend machen kann? Eine erste Antwort liegt nun vor.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Die Richter des Finanzgerichts Düsseldorf verneinten die steuerliche Geltendmachung des Darlehensverlusts. Denn zwar besteuert das Finanzamt die Zinsen, die ein Darlehensgeber vom Darlehensnehmer erhält bei der Einkommensteuer. Doch Verluste aus Kapitalvermögen sind steuerlich nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Kapitalanlage mit Verlust veräußert, eingelöst, zurückgezahlt oder abgetreten wird. Bei einem Darlehensausfall aufgrund einer Insolvenz des Darlehensnehmers ist jedoch keine dieser Voraussetzungen erfüllt (FG Düsseldorf, Urteil v. 11.3.2015, Az. 7 K 3661/14 B).

Letztes Wort hat der Bundesfinanzhof

Doch noch müssen Darlehensgeber in vergleichbaren Situationen die Hoffnung noch nicht aufgeben, ihre Darlehensverluste doch nach als negative Kapitalerträge steuerlich geltend machen zu können. Denn nun hat der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren das letzte Wort (BFH, Az. VIII R 13/15).

Um die Chancen zu wahren, den Verlust eines Privatdarlehens steuerlich berücksichtigen zu können, empfiehlt sich für Darlehensgeber folgende Vorgehensweise:

  • Beantragen Sie für den Verlust eines Privatdarlehens die Feststellung negativer Einkünfte in Ihrer Einkommensteuererklärung.
  • Legen Sie gegen nachteilige Einkommensteuerbescheide Einspruch ein.
  • Beantragen Sie zudem das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis der Bundesfinanzhof sein Urteil gefällt hat.

Tipp: Dann heißt es abwarte, wie die Richter des Bundesfinanzhof diese Thematik steuerlich beurteilen. Bei einem positiven Urteilsfall winkt die Verrechnung laufender Kapitalerträge mit den erlittenen Verlusten oder ein Verlustvortrag zur Verrechnung der Verluste mit künftigen Kapitalerträgen. dhz

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.