1x1 zum Investitionsabzugsbetrag
- Der Investitionsabzugsbetrag darf nur für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens geltend gemacht werden. Er scheidet also bei geplanten Investitionen in Immobilien, Kundenstamm oder Lizenzen aus.
- Der Investitionsabzugsbetrag darf am Ende des Jahres insgesamt nur 200.000 Euro betragen.
- Der Abzug des Investitionsabzugsbetrags setzt voraus, dass die geplante Investition hinreichend konkretisiert wird (Typ, Eigenschaft, voraussichtliche Investitionskosten).
- Der Investitionsabzugsbetrag wird nicht gebucht. Er wird außerhalb der Bilanz wie Betriebsausgaben vom ermittelten Gewinn abgezogen.
- Handwerksbetriebe, die ihren Gewinn 2014 schon heute aufs Jahr hochrechnen und in den nächsten Jahren begünstigte Investitionen planen, können beim Finanzamt die am 10. Dezember fälligen Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuervorauszahlungen herabsetzen lassen.