Steuer aktuell: Homeoffice Interessante Info zum häuslichen Arbeitszimmer

Arbeitet ein im Handwerksbetrieb angestellter Arbeitnehmer an zwei Tagen in der Woche im Betrieb und den Rest der Woche zu Hause an seinem Heimarbeitsplatz, kommt möglicherweise der volle Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer in Betracht.

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Arbeitet ein im Handwerksbetrieb angestellter Arbeitnehmer an zwei Tagen in der Woche im Betrieb und den Rest der Woche zu Hause an seinem Heimarbeitsplatz, kommt möglicherweise der volle Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer in Betracht. Der volle Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer winkt immer dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Sowohl im Büro in der Firma als auch im häuslichen Arbeitszimmer werden die qualifiziert identischen Arbeiten erledigt.
  • Die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer beträgt zeitlich mehr als 50% der gesamten Tätigkeit.
  • In diesem Fall wird das häusliche Arbeitszimmer zum Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit mit der Folge, dass die Werbungskosten für die Räumlichkeiten zu Hause in voller Höhe abzugsfähig sind.

Dass der Arbeitnehmer in der Firma noch einen anderen Arbeitsplatz hat, der ihm die ganze Woche zur Verfügung steht, ändert nichts am vollen Werbungskostenabzug für die Kosten des Heimarbeitsplatzes.

Tipp: Nur wenn die Tätigkeiten im Büro und im Arbeitszimmer zu Hause zeitlich bei genau 50:50 liegen oder im Büro in der Firma mehr Zeit verbracht wird, scheidet ein Werbungskostenabzug aus.

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .